Rechtsschutz

Rechtsschutz

Im Laufe des Lebens kann es bei Ihnen aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden,  insbesondere wenn die Prozesskosten das verfügbare Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt Ihres Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung. Zusätzliche Leistungen können ebenfalls versichert sein, wie beispielsweise die kostenfreie Rechtsberatung oder die Kautionsübernahme.

Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in der Lage, flexibel auf jede Form eines Rechtsstreites zu reagieren. Werden Sie von einem gegnerischen Anwalt in einem Prozess in eine Situation gebracht, in der Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen, um eine Klage abzuwehren oder ggf. sogar eine eigene Klage anzustrengen, hilft die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten, die Prozessnebenkosten und die Kosten Ihres Anwaltes zu tragen. Somit brauchen Sie sich vor Gericht nur noch um den Gegenstand der Klage zu kümmern und nicht mehr um die finanzielle Absicherung des Prozesses. Da auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Unterschiede bezüglich der Einschlüsse der Tarife bestehen, ist Ihnen zu einer Prüfung der Tarife geraten. So sind beispielsweise weitere Familienmitglieder kostenfrei über die Rechtsschutzversicherung mitversicherbar, um im Falle einer Klage eine geeignete Absicherung der Kosten für Ihre Familie zu besitzen und sich vor Gericht ganz auf die Leistungen von einem Anwalt zu stützen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung
Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

Verkehrs-Rechtsschutz – Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Sozial-Rechtsschutz – Rente
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

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