Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Jeder Pferdehalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Sie und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen. Allerdings gibt es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckakt des Tieres zu versichern. Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Pferd schlägt aus
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferdes aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

Flurschaden
Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.

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