Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht

Jeder Hundehalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Versicherungspflicht für Hunde nach Bundesländern

Definition Kampfhunde

Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Situation wichtig sind. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Türen beschädigen. Eine geeignete Hundehaftpflichtversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Auch sollten Sie darauf achten, ob Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt. Aufgrund der Vielzahl verfügbarer Versicherungen steht es Ihnen frei, genau die Hundehalterhaftpflichtversicherung auszuwählen, die exakt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in  Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.

Sparteninformationen

Mein Name ist Petra Ziesmann
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