Rechtsschutz für Firmen

Rechtsschutz für Firmen

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.  Es handelt sich dabei um Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Welche Verträge ergänzen den Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung?

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt nicht nur für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden
Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann
bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Directors & Officers-Versicherung (D & O)

Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich  Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.

Eigenschadenversicherung

Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

Manager-Rechtsschutz (der Vertrag für Unternehmenslenker)

Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte – eine neue Maschine

Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue Blasdruck-Maschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung
hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache
des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation. Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln möchte die Geschäftsleitung von Rehwald Plastic die Sache zum Anwalt geben, damit Nachbesserung und Nutzungsausfall eingeklagt werden. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür eine Deckungszusage.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz – das Bewerbungsgespräch

Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen ist. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständischen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen
spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

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Timo Fehlberg

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