… um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits letztes Jahr das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar folgende neue Regeln beachten:
1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.
2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.
3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftlichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht liefern, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordnungskräfte hier kleinlich kontrollieren werden.
Einen entsprechenden Nachweis, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an!