Sowohl für den gewerblichen wie auch den privaten Betrieb von Drohnen gelten seit dem 31. Dezember 2020 neue EU-Regelungen. So ist ab einer Startmasse von 250 Gramm eine Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-bundesamt (LBA) sowie ein Kompetenznachweis erforderlich (https://lba-openuav.de). Unabhängig von Größe und Ge-wicht des Flugobjekts benötigen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Ansonsten wird eine Ordnungswidrigkeit begangen – und das kann mitunter teuer werden.