Die Bundesregierung hat heute ein umfangreiches Hilfspaket mit mehreren Schutzschirmen − darunter eine Soforthilfe für kleine Firmen und Solo-Selbstständige − gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde ein Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll eine Notfallregelung in der Schuldenbremse durch den Bundestag in Kraft setzen. Damit alle möglichst rasch umgesetzt werden kann, soll am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat zustimmen. Es ist das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands.
Geplant sind unter anderem:
- Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Eingeplant sind dafür bis zu 50 Milliarden Euro. Damit werde der Bund finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen (die nicht zurückgezahlt werden müssen) zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinst-Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich. Die Abwicklung soll über die Länder erfolgen.
- Stabilisierungsfonds für Großunternehmen. Bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien sind für die Firmen vorgesehen, 100 Milliarden Euro stehen für mögliche staatliche Unternehmensbeteiligungen bereit.
- Zugleich startete am Montag ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW. Ein KfW-Programm für Liquiditätshilfen umfasst 100 Milliarden Euro.
- Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können.
- Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
- Mit den bereits beschlossenen erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können.
- Der Bund soll zudem mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommen.
- Das Insolvenzrecht soll gelockert werden.
Insgesamt umfasst das Paket laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD) 750 Milliarden Euro, berichtet der „Spiegel“. Weitere Details zu den einzelnen Schutzschirmen finden Sie auf der Website der Bundesregierung. Oder auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Für Schleswig-Holstein gilt:
- 100 Millionen Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige
- 2.500 Euro für Einzelkämpfer und Gewerbetreibende
- 5.000 Euro für Unternehmer von 1 bis zu 5 Vollzeitkräften
- 10.000 Euro für Unternehmer von 5 bis zu 10 Vollzeitkräften
- Mittelstands-Sicherungsfonds über 300 Millionen Euro beschlossen
- bei Liquiditätsengpässen oder existenzgefährdender Wirtschaftssituation
- zinslos, tilgungsfreie Darlehen bis 750.000 Euro möglich
- Mittelstandskredite bis zu 10 Millionen Euro
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Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Der Notfall-KiZ
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-KiZ gestartet. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll.
Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht.
Berechnungszeitraum wird auf einen Monat reduziert
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Weitere Informationen zum KiZ
Der KiZ ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.
Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.
Hier können Sie den Kinderzuschlag online beantragen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Weitere Informationen finden Sie hier
Kurzarbeitergeld berechnen
Aktualisiert am 16.03.20 von Stefan Banse
Der Winter ist kalt und lang, Zulieferer sind nicht pünktlich oder der sicher geglaubte Auftrag bleibt aus – wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Sind solche Phasen kurzfristig, hilft der deutsche Staat mit Kurzarbeitergeld.
Bundesregierung erleichtert Kurzarbeit im Zuge der Corona-Krise
13. März 2020 – Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für Kurzarbeit gelockert. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 1. März 2020 und soll vorübergehend bis Ende 2021 gelten.
- Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon dann nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag dieser Wert bei einem Drittel der Belegschaft.
- Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld bekommen können.
- Die bisher vom Arbeitgeber allein getragenen Beiträge zur Sozialversicherung werden je nach Fall vollständig oder teilweise vom Staat übernommen.
Insgesamt soll das Instrument bis zu 24 Monate eingesetzt werden können.